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immocharge
Swisscharge realisiert schlüsselfertige Ladelösungen in Mehrfamilienhäusern und Wohnüberbauungen – egal, ob Neubau, Renovation oder Nachrüstung. Mit zukunftssicherer Technologie, gerechter Abrechnung und zu wirtschaftlichen Konditionen.
Wir richten dir gerne einen persönlichen Zugang ein. Melde dich bei uns (technik@swisscharge.ch), damit wir die passenden Zugriffsrechte (z.B. Controlling, Monitoring) definieren können.
Ja. Im Admin-Bereich siehst du den aktuellen Status deiner Ladestationen und weitere Betriebsinformationen.
Ja, das ist kein Problem. Melde dich direkt bei uns (technik@swisscharge.ch).
Nein. Das ausgefüllte CPO-Formular zusammen mit unseren AGBs bilden die vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit.
Der Leistungsumfang ist wie jeweils auf der Produktseite beschrieben. Für immocharge basic:
Übersicht aller Betriebsmodelle und Leistungen:
Meist liegt das am Standby- und Betriebsstrom der Infrastruktur (Router, Lastmanagement, Ladestationen). Dieser Verbrauch wird nicht über die Ladevorgänge erfasst und darum von Swisscharge nicht gutgeschrieben.
Ja. Als Charging Point Operator (CPO) erhältst du quartalsweise:
Die Struktur und Höhe der Transaktionsgebühren sind im Leistungsumfang der jeweiligen Betriebsmodelle beschrieben:
Wichtig für die Preisberechnung: Transaktionsgebühren werden bei immocharge basic von der Gutschrift abgezogen.
Bitte rechne für immocharge basic + CHF 0.05 direkt in deinen Endpreis ein.
Wählen Mietende oder Stockwerkeigentümer:innen das Basic-Modell, erhöhen wir den kWh-Preis automatisch um CHF 0.05.
Die Ladestationen in der Liegenschaft stehen ausschliesslich den Mieter:innen zur Verfügung. Auf Wunsch können auch Gäste Zugang zur Ladeinfrastruktur erhalten. Die Berechtigung zur Nutzung wird beim Einzug mit wenigen Klicks aktiviert und beim Auszug genauso einfach wieder entfernt.
Die Mieter:innen registrieren sich bei Swisscharge. Alle Ladekosten werden direkt dem hinterlegten Zahlungsmittel belastet. Die Verwaltung erhält die Einnahmen periodisch als Gutschrift.
Du benötigst für den Einbau von Ladeinfrastruktur das Einverständnis der Vermieter:in bzw. der Verwaltung. Dies gilt sowohl für die Installation der Ladestation als auch für den Strombezug. Eine Abrechnung des Stroms erfolgt idealerweise über eine intelligente Ladestation mit integriertem Zähler.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine Ladestation oder die Nutzung von Gemeinschaftsstrom. Wenn du jedoch bereit bist, die Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen, lässt sich in vielen Fällen eine Lösung mit der Verwaltung finden. Eine schriftliche Vereinbarung wird empfohlen.
Für den Einbau einer Ladeinfrastruktur im Stockwerkeigentum benötigst du in der Regel die Zustimmung der Eigentümerversammlung, da Parkplätze meist Gemeinschaftseigentum sind. Meist reicht dafür ein Mehrheitsentscheid der Eigentümer:innen.
Wenn du die Installation selbst finanzierst, lässt sich eine Zustimmung oft einfacher erreichen. Es empfiehlt sich zudem, der Eigentümerversammlung ein technisches Konzept der Ladeinfrastruktur vorzulegen und die Regelung der Kosten sowie eine mögliche spätere Mitnutzung durch andere Eigentümer:innen schriftlich festzuhalten.
In Liegenschaften, in denen der Stromverbrauch einzelner Mieter:innen oder Nutzer:innen nach kWh abgerechnet wird, ist eine Messung mit einem MID-zertifizierten Zähler gesetzlich vorgeschrieben. Für Verwaltungen und Vermieter schafft dies eine rechtssichere Grundlage für die individuelle Abrechnung des Ladestroms - etwa in Mehrfamilienhäusern oder gemeinsam genutzten Ladeinfrastrukturen.
Weitere Informationen findest du im METAS-FAQ zur Elektromobilität.
MID steht für «Measuring Instruments Directive» und bezeichnet die europäische Richtlinie für Messgeräte. Eine Ladestation gilt als MID‑konform, wenn der integrierte Zähler nach den Anforderungen der MID zertifiziert ist und der Hersteller eine Konformitätserklärung ausstellt. Alle bei Swisscharge erhältlichen Ladestationen sind MID-zertifiziert.
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