immocharge

Ladelösungen für Verwaltungen und Vermieter

Swisscharge realisiert schlüsselfertige Ladelösungen in Mehrfamilienhäusern und Wohnüberbauungen – egal, ob Neubau, Renovation oder Nachrüstung. Mit zukunftssicherer Technologie, gerechter Abrechnung und zu wirtschaftlichen Konditionen.

Das Einsteiger-Paket

immocharge
basic

  • Zugang für geschlossenen Nutzerkreis
  • Automatische Abrechnung und Transaktionsübersicht 
  • Frei wählbare Ladepreise (inkl. Hoch- und Niedertarif)

Transaktionsgebühr pro kWh (exkl. MWST) - keine Betriebsgebühr
CHF 0.05 / kWh
Das Preis-Leistungs-Paket

immocharge
private

  • Zugang für geschlossenen Nutzerkreis
  • Automatische Abrechnung und Transaktionsübersicht 
  • Frei wählbare Ladepreise (inkl. Hoch- und Niedertarif)
  • Mieter-Management (On- / Offboarding) 

Betriebsgebühr pro Monat und Ladepunkt (exkl. MWST)
CHF 7.90
Das Rundum-Sorglos-Paket

immocharge
premium

  • Zugang für geschlossenen Nutzerkreis
  • Automatische Abrechnung und Transaktionsübersicht 
  • Frei wählbare Ladepreise (inkl. Hoch- und Niedertarif)
  • Support-Hotline (zu Bürozeiten)
  • Mieter-Management (On- / Offboarding)
  • Proaktives Monitoring & Störungsbehebung

Betriebsgebühr pro Monat und Ladepunkt (exkl. MWST)
CHF 12.50

Zusatzoptionen

  • SIM-Karte inkl Datenvolumen für die Internetverbindung über OCPP (falls notwendig via Router oder direkt in der Ladestation)
    5 CHF / Monat (exkl. MWST)
  • Konfiguration der Ladestation durch Swisscharge
    99 CHF / Ladestation (exkl. MWST)
  • Integration in unser Abrechnungssystem (Aufschaltgebühr)
    99 CHF / Ladepunkt (exkl. MWST)

Weitere Vorteile bei Swisscharge

  • Du kannst den Ladepreis frei bestimmen und erhältst jede geladene Kilowattstunde Strom rückvergütet.
  • Wir übernehmen alle administrativen Arbeiten – insbesondere das Abrechnen. Damit lässt sich der bezogene Strom für jede Nutzer:in messen und verrechnen.
  • Dank einem Lastmanagement wird der Verbrauch der Ladestationen intelligent gesteuert. Die teure Erweiterung der Hausanschlussleistung kann somit in vielen Fällen vermieden werden.
  • Du erhältst alles aus einer Hand: Ladestation, Betrieb, Verwaltungstool, Überwachung, 24/7 Hotline und SIM-Karte.

Login & Zugang

Wie erhalte ich Zugang zum Admin-Bereich?

Wir richten dir gerne einen persönlichen Zugang ein. Melde dich bei uns (technik@swisscharge.ch), damit wir die passenden Zugriffsrechte (z.B. Controlling, Monitoring) definieren können.

Kann ich den Status der Stationen sehen (aktiv/inaktiv)?

Ja. Im Admin-Bereich siehst du den aktuellen Status deiner Ladestationen und weitere Betriebsinformationen.

Kann ich die Ladetarife selbst bestimmen?

Ja, das ist kein Problem. Melde dich direkt bei uns (technik@swisscharge.ch).

Vertrag & Leistungsumfang

Gibt es einen separaten Vertrag mit Swisscharge?

Nein. Das ausgefüllte CPO-Formular zusammen mit unseren AGBs bilden die vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit.

Was umfasst immocharge basic genau?

Der Leistungsumfang ist wie jeweils auf der Produktseite beschrieben. Für immocharge basic:

  • Zugang für geschlossenen Nutzerkreis
  • Automatische Abrechnung und Transaktionsübersicht 
  • Frei wählbare Ladepreise (inkl. Hoch- und Niedertarif)

Abrechnung, Differenzen & Gebühren

Warum weicht die EW-Rechnung von der Swisscharge-Gutschrift ab?

Meist liegt das am Standby- und Betriebsstrom der Infrastruktur (Router, Lastmanagement, Ladestationen). Dieser Verbrauch wird nicht über die Ladevorgänge erfasst und darum von Swisscharge nicht gutgeschrieben.

Erhalte ich eine Übersicht aller Ladevorgänge?

Ja. Als Charging Point Operator (CPO) erhältst du quartalsweise:

  • Gutschrift der Ladeumsätze
  • Excel-Übersicht aller Ladevorgänge an deinen Stationen (inkl. Station, Zeitpunkt, Verbrauch)

Wie werden die Transaktionsgebühren berechnet?

Die Struktur und Höhe der Transaktionsgebühren sind im Leistungsumfang der jeweiligen Betriebsmodelle beschrieben:

Wichtig für die Preisberechnung: Transaktionsgebühren werden bei immocharge basic von der Gutschrift abgezogen. 

Bitte rechne für immocharge basic + CHF 0.05 direkt in deinen Endpreis ein.

Wählen Mietende oder Stockwerkeigentümer:innen das Basic-Modell, erhöhen wir den kWh-Preis automatisch um CHF 0.05.

Mieter:innen & Stockwerkeigentümer:innen

Wer kann die Ladestationen in einer Liegenschaft nutzen?

Die Ladestationen in der Liegenschaft stehen ausschliesslich den Mieter:innen zur Verfügung. Auf Wunsch können auch Gäste Zugang zur Ladeinfrastruktur erhalten. Die Berechtigung zur Nutzung wird beim Einzug mit wenigen Klicks aktiviert und beim Auszug genauso einfach wieder entfernt.

Wie funktioniert die Abrechnung für Mieter:innen im Mehrfamilienhaus?

Die Mieter:innen registrieren sich bei Swisscharge. Alle Ladekosten werden direkt dem hinterlegten Zahlungsmittel belastet. Die Verwaltung erhält die Einnahmen periodisch als Gutschrift.

Wie beantrage ich eine Ladestation als Mieter:in?

Du benötigst für den Einbau von Ladeinfrastruktur das Einverständnis der Vermieter:in bzw. der Verwaltung.
Dies gilt sowohl für die Installation der Ladestation als auch für den Strombezug. Eine Abrechnung des Stroms erfolgt idealerweise über eine intelligente Ladestation mit integriertem Zähler.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine Ladestation oder die Nutzung von Gemeinschaftsstrom. Wenn du jedoch bereit bist, die Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen, lässt sich in vielen Fällen eine Lösung mit der Verwaltung finden. Eine schriftliche Vereinbarung wird empfohlen.

Kann ich im Stockwerkeigentum eine Ladestation installieren?

Für den Einbau einer Ladeinfrastruktur im Stockwerkeigentum benötigst du in der Regel die Zustimmung der Eigentümerversammlung, da Parkplätze meist Gemeinschaftseigentum sind. Meist reicht dafür ein Mehrheitsentscheid der Eigentümer:innen.

Wenn du die Installation selbst finanzierst, lässt sich eine Zustimmung oft einfacher erreichen. Es empfiehlt sich zudem, der Eigentümerversammlung ein technisches Konzept der Ladeinfrastruktur vorzulegen und die Regelung der Kosten sowie eine mögliche spätere Mitnutzung durch andere Eigentümer:innen schriftlich festzuhalten.

MID-zertifizierte Ladestationen 

In Liegenschaften, in denen der Stromverbrauch einzelner Mieter:innen oder Nutzer:innen nach kWh abgerechnet wird, ist eine Messung mit einem MID-zertifizierten Zähler gesetzlich vorgeschrieben. Für Verwaltungen und Vermieter schafft dies eine rechtssichere Grundlage für die individuelle Abrechnung des Ladestroms - etwa in Mehrfamilienhäusern oder gemeinsam genutzten Ladeinfrastrukturen

Weitere Informationen findest du im  METAS-FAQ zur Elektromobilität.

MID steht für «Measuring Instruments Directive» und bezeichnet die europäische Richtlinie für Messgeräte. Eine Ladestation gilt als MID‑konform, wenn der integrierte Zähler nach den Anforderungen der MID zertifiziert ist und der Hersteller eine Konformitätserklärung ausstellt. Alle bei Swisscharge erhältlichen Ladestationen sind MID-zertifiziert.

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