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ALFEN | Swisscharge
Nein, dies ist nicht möglich.
Authorisierung wird ausgestellt.
Ja, die Steuerung der Ladezeiten entsprechend den Stromtarifen ist möglich.
Grundsätzlich nein. Allerdings kann der lokale Energieversorger ein Lastmanagement verlangen.
Es ist angedacht, dass nur im privaten Bereich geladen wird. Öffentliches Laden wird über einen anderen Account abgedeckt.
Eine neue Karte kann via SAP Fuhrparkmanagement bestellt werden.
Ja, die Ladekarte ist personenbezogen und nicht an ein Fahrzeug gebunden.
Die Ladepreise werden in der App direkt bei den jeweiligen Ladestationen angezeigt. Ladepreise bei Swisscharge
Ja, du kannst den Ladevorgang direkt in der App starten. Wähle dafür die Ladestation aus und klicke auf «Laden starten».
Es muss immer ein Vor-Ort-Check erfolgen.
Nach dem Termin erhältst du eine individuelle Offerte von Swisscharge.
In diesem Fall wird nur der Vor-Ort-Check in Rechnung gestellt.
Aus vertraglichen Gründen ist dies nicht möglich. Du kannst jedoch einen bevorzugten Elektriker oder Elekrikerin angeben.
Nein, es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Ladestation am neuen Ort korrekt funktioniert.
Nein, ein stabiler Mobilfunkempfang (Swisscom, Sunrise oder Salt) ist eine zwingende Voraussetzung für den Betrieb.
Aufgrund steuerlicher Vorgaben wird aktuell für das Laden zuhause ein maximaler Betrag von CHF 60 pro Monat und Ladestation ausbezahlt.
Liegt der Ladeverbrauch unter diesem Betrag, wird der effektive Betrag vergütet.
Die Auszahlung erfolgt somit verbrauchsabhängig, mit einer monatlichen Obergrenze von CHF 60 pro Ladestation.
Eine direkte Integration der Ladestation in ein PV-System ist derzeit nicht möglich. Es gelten daher keine abweichenden Preise pro kWh für Solarstrom.
Nein, eine Steuerung über Smart-Home-Systeme ist hardwareseitig nicht möglich.